Unser Kaufvertrag
Für den Verkauf unserer Welpen nutzen wir einen Privatkaufvertrag, der sich auf das BGB bezieht. Wie Sie wissen, gelten Tiere nicht mehr als Sache, unterliegen aber genau diesen Passagen aus dem BGB hinsichtlich Mängelrügen etc. Wir möchten Ihnen daher den Kaufvertrag näher erläutern, welche Absichten wir verfolgen.
Den Mustervertrag können Sie über nebenstehenden Link herunterladen.
§ 1 und 2
Auf der ersten Seite wird spezifiziert, was Sie kaufen, nämlich einen Hund. Sie erfahren aus welcher Verpaarung der Hund stammt, in welchem Verein er gelistet ist und welche Zuchtbuchnummer er hat. Auch seine Farbe wird angegeben, sie ist natürlich weiß. Wir geben jedoch keine Garantie für eine spätere Hormon- aber auch ernährungsabhängige Andersfärbung ab. Dies soll heißen, wir garantieren, dass der Hund später nicht schwarz wird, aber wir können keinen DIN-Norm abhängigen Weißton garantieren. Gerade die Hündinnen wechseln mit Einsetzen der Läufigkeit häufig ihr Fellfarbe vom Weißton hin zum Falben. Weiterhin werden der Gesundheitszustand, mögliche Vorerkrankungen, Informationen über Impfung, Entwurmung und dergleichen aufgeführt. Sie bekommen auch noch ein separates ärztliches Attest so wie einen Internationalen Heimtierausweis in dem die Impfung festgehalten wird.
§ 3 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 1.200€ und ist nicht verhandelbar. Wir sprechen hier über ein Lebewesen, das man so nimmt, wie es ist, mit allen Vor- und Nachteilen, oder man lässt es. Wir nehmen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Kaufpreises, die verfällt, sollten sie wieder absagen. Dies bezieht sich auf die leider immer häufiger vorkommende Praxis von Käufern, sich bei mehreren Züchtern Hunde zu reservieren, um dann dort zu kaufen, wo es urlaubstechnisch am Besten ist. Oftmals kommen die Absagen dann so spät, dass die Züchter, die nicht berücksichtigt wurden, kaum noch Möglichkeiten haben, den Hund bis zur 8. Woche gut unterzubringen. Diesem Züchter-Hopping möchten wir durch die Anzahlung Vorbeugen. Denn wir ziehen ja auch nicht einfach eine gegebene Zusage wieder zurück. Selbstverständlich wird die Anzahlung mit dem Endpreis verrechnet. Verstehen Sie uns nicht falsch, wir unterstützen, dass die Käufer sich mit mehreren Züchtern in Verbindung setzen, um sich dort Zucht und Unterbringung genau anzusehen. Aber deshalb muss man ja nicht mehreren Züchtern mündliche Zusagen geben, sondern man prüft und sagt einem zu.
§4 Eigentumsübergang
Der Abschnitt regelt die Modalitäten der Eigentumsübertragung. Wann ist der Hund ihnen, ab wann sind sie verantwortlich. Ein Beispiel: der Hund erkältet sich wenige Tage vor dem Abgabetermin und benötigt Medikamente. Dann tragen wir selbstverständlich die Kosten des Tierarztes/Medikamentes bis die Erkältung abgeklungen ist, auch wenn der Hund sich dann bei Ihnen befindet. Sollte der Hund nach Übergabe an Sie, sich gleich am zweiten Tag bei Ihnen ein Bein brechen, sind Sie verantwortlich. Apropos Übergabe: Wir würden den Hund, entgegen dem festgelegten Abgabetermin, bei uns behalten, wenn der Hund zu krank ist, um transportiert zu werden. Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir im Sinne des Hundes entscheiden und ihn erst einmal gesund pflegen, bevor er an sie übergeben wird. Bitte bedenken Sie, dass dieser Abschnitt sich auch mit der Gesundheit und dem zukünftigen Wohlergehen des Hundes in ihrem Haus beschäftigt und wir uns bestmöglich über die zukünftige Haltung des Hundes erkundigen möchten. Mit der Übergabe des Hundes nach vollständiger Kaufpreiszahlung ist der Hund ihnen. Sofern sich ihr Leben plötzlich dramatisch ändert (z.B. Kind hat Allergie, sollten sie eigentlich vorher abklären) und sie den Hund doch nicht behalten wollen/können, haben wir ein Rückgaberecht beschrieben, auch haben wir uns ein Vorkaufsrecht eingetragen, wenn sie den Hund verkaufen wollen. Es steht nicht im Vordergrund, dass wir den Hund zwingend zurückhaben wollen, sondern wir möchten sicherstellen, dass ein möglicher Käufer den Hund genauso gut wie sie behandelt und stehen diesem Käufer auch gern im Falle von Fragen zur Verfügung. Der Hund darf auch nicht für Dritte oder im Auftrag Dritter erworben werden. Gerade Hundehändler aus Osteuropa kaufen in Deutschland über Dritte Hündinnen, die später unter grauenvollen Umständen als Gebährmaschinen dahinvegetieren. Dies wollen wir ausschließen. Wir möchten auch hier sicherstellen, dass der Hund in gute Hände kommt und deshalb sehen wir uns die zukünftigen Käufer persönlich an, bevor wir Zusagen machen. Selbstverständlich erwarten wir, dass der Käufer eine artgerechte und rassetypische Haltung garantiert. Weiße Schäferhunde sind nicht für Zwingerhaltung geeignet, dafür leben sie viel zu gern mit Menschen zusammen. Auch tierschutzrechtliche Bedingungen (keine Kettenhaltung, Stachelhalsbänder, Elektroschockgeräte, keine Kleingartenhaltung oder Scheunenhaltung etc.) müssen vom Käufer erfüllt werden. Wir haben uns auch ein Besuchsrecht in den Vertrag eingetragen. Dieses Besuchsrecht dient nicht ihrer Überwachung, dass wir regelmäßige Kontrollbesuche durchführen. Bislang war es unseren Käufern recht, dass, wenn wir mal in ihrer Gegend waren, wir uns den Hund und sein Zuhause ansehen durften. In der Regel waren die Käufer stolz auf die Entwicklung des Tieres und freuten sich über ein Interesse des Züchters auch nach dem Verkauf des Tieres.
§5 Garantie
Eine Garantie auf alles, ist, was die Menschen immer möchten. Bitte bedenken Sie, wir reden hier nicht über eine Waschmaschine, die in einer immer gleich bleibenden Eigenschaft und Qualität erworben werden kann bzw. beliebig ausgetauscht, wir reden über ein Lebewesen, das sich, jedes nach seiner Art und Genen unterschiedlich entwickelt. Wir garantieren für die Reinheit der Rasse, soll heißen, wir garantieren, das nicht einer der Vorfahren überspitzt ein Spitz war. Wir garantieren für eine ausgewogene Ernährung, artgerechte Aufzucht und alles, was in unserer Macht steht, für den Hund getan zu werden. Die Hunde werden entwurmt, geimpft, gechipt. Doch auch bei bester Aufzucht, und besten Vorfahren kann niemand für den Charakter eines Tieres garantieren, noch für nicht sichtbare und vor allem erst später auftauchende Krankheiten. Erbliche Defekte sind eine solche Unwägbarkeit. Die Eltern und Vorfahren unserer Hunde sind alle HD-/ED frei (bzw. Übergangsform/ HD A und B), sofern dies auch vor 10 bzw. 20 Jahren schon untersucht wurde. Bei den heutigen Zuchthunden wird dies zwingend vorgeschrieben. Ausschließbar ist eine HD-Erkrankung selbst bei HD-freien Eltern und Ureltern… nicht, da HD polygen vererbt wird. Wir können daher nur eine Garantie für die Elterntiere geben. Mehr steht nicht in unserer Macht. Wir beobachten natürlich auch, welche Würfe die Rüden erzeugt haben und wie die Welpen sich entwickelt haben. Auch so lassen sich Rückschlüsse auf mögliche polygene Vererbungen ziehen. Hodenprobleme: Ein wichtiges Thema bei Rüden sind mögliche Hodenprobleme. Dem kleinen Welpen ist leider nicht anzusehen, ob er später Mal unter einem nicht abgestiegenen Hoden zu leiden hat oder nicht. Dies kommt häufiger vor, als man denkt: im Übrigen auch beim Menschengeschlecht. Manche Hoden benötigen ein halbes Jahr um abzusteigen, manche verbleiben in der Bauchhöhle. Hier kann man in Rücksprache mit dem Tierarzt später noch eine Kastration, des in der Bauchhöhle verbliebenen Hodens vornehmen lassen, um möglicher Tumorentwicklung vorzubeugen, für den Hund stellt dies keine körperliche oder psychische Benachteiligung dar. Sie können sich vorstellen, dass dies bei einem 4 Wochen alten Hund noch nicht feststellbar ist. Die Abschlussuntersuchung unserer Tierärztin 3-4 Tage vor Übergabe des Hundes beinhaltet auch die Untersuchung der Hoden. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch ein zu diesem Zeitpunkt festgestellter Hoden im Hodensack, später wieder in die Bauchhöhle zurückgedrückt werden kann, z. B. durch falsche Bewegungen des Hundes. Wächst der Hund in diesem Augenblick, kann es sein, dass der Hoden zu groß wird, um wieder absteigen zu können. Es müssen demnach nicht immer medizinische Gründe für nicht abgestiegene Hoden vorliegen. Zähne: Zum Zeitpunkt der Übergabe hat der Welpe Milchzähne. Wir können also nicht feststellen geschweige denn garantieren, ob der Hund später ein vollständig angelegtes Gebiss haben wird. Charakter: Auch dies kann der Züchter nicht garantieren. Beispiel: Sie wollen unbedingt, dass Ihr Hund später ein Polizeihund wird. Wir können Ihnen nicht garantieren, dass der Hund später die Qualität und Eigenschaft eines Polizeihundes haben wird und für die Ausbildung geeignet ist. Gleiches gilt z.B. für den Einsatz als Therapiehund, Schafe hüten und Kinder- und Altenbetreuung. Wir können ihnen zwar unsere Einschätzung mitgeben, nicht aber eine Garantie. Kommen wir zu den Mängeln/Krankheiten: Bitte teilen Sie uns innerhalb einer zweiwöchigen Frist etwaige Mängel/Krankheiten mit und stellen ihn deshalb frühzeitig Ihrem Tierarzt vor. Sofern es in unserer Macht steht, versuchen wir den Nacherfüllungsanspruch zu erfüllen (wie in unserem Beispiel die länger andauernde Erkältung). Wir haften nicht dafür, dass der Welpe durch übermäßige Fütterung irgendwann fett wird. Wir haften auch nicht für aufgrund von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, eintretende Angst bei dem Hund etc. Die Hunde werden bei uns sorgfältig sozialisiert und verlassen angstfrei unser Haus. Bitte bedenken Sie, dass die kleinen Hunde durch Aufregung der Übergabe und Transport Durchfall bekommen können. Beobachten Sie dies aufmerksam. Der Welpe sollte nicht dehydrieren. Nach ein paar Tagen sollte sich dies aber wieder normalisieren.
§6 Verjährung
Wir glauben, dass Sie 3 Monate nach Übergabe des Hundes ein Gefühl für seinen Charakter und seine Gesundheit erhalten haben, daher verjährt hier der Mängelanspruch.
§ 7 Zucht
Ohne schriftliche Genehmigung des Züchters darf mit dem Hund nicht gezüchtet werden. Damit wollen wir verhindern, dass unsere Hündinnen ausgebeutet werden. Sollten Sie jedoch irgendwann Gefallen an der Hundezucht entwickeln, so sollten Sie dem 1.WS Einheit e.V. beitreten und deren Regel befolgen. Ach würden wir es begrüßen, Sie vorher bei der einen oder anderen Ausstellung zu treffen. Ebenso sollte Ihr Heim für die Zucht entsprechend geeignet sein. Die Zuchtrechte bei Rüden verbleiben bei uns. Aber auch hier gilt: Sollten Sie einen als Deckrüden geeigneten Rüden haben und bereit sein, regelmäßig auf Ausstellungen zu fahren und die entsprechenden medizinischen Untersuchungen durchführen zu lassen, dann würden wir uns zusammensetzten und die Aufteilung der Deckgebühr mit einem separaten Vertrag regeln. Bis dahin dürfen Sie mit dem Rüden keinerlei Deckakte vollziehen. Da wir der Meinung sind, dass es genügend Hundeelend durch unkontrollierte Zucht gibt, haben wir die Vertragsstrafe entsprechend hoch angesetzt. Sie können uns desweiteren glauben, das uns das Thema sehr erst ist und wir unsere Forderungen notfalls auch vor Gericht vertreten werden.
§8 Schriftform
Bedeutet, dass alle weiteren Absprachen etc. schriftlich festgehalten werden müssen, um Gültigkeit zu besitzen. Sonst kann sich nach einiger Zeit keiner mehr so genau erinnern, was abgemacht war...
§9 Salvatorische Klausel
Eigendlich selbsterklärend. Sollte sich die Gesetzliche Grundlage ändern oder ein Paragraph ungültig werden, so gilt der restliche Vertrag nach wie vor.

